Mittwoch, 10.09.2025

Suchtbeauftragter Streeck fordert Altersbegrenzung für Social Media und warnt vor Verhaltenssucht bei Minderjährigen

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Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, warnt eindringlich vor der zunehmenden Verhaltenssucht bei Minderjährigen aufgrund ihres hohen Medienkonsums. Insbesondere fokussiert er sich auf die Nutzung sozialer Medien und setzt sich entschieden für Altersbeschränkungen ein, um Kinder und Jugendliche vor den Risiken unangemessener Inhalte zu schützen.

Streeck belegt seine Besorgnis mit alarmierenden Zahlen: Kinder und Jugendliche verbringen täglich im Durchschnitt 4 Stunden auf sozialen Medien, 2 Stunden mit Computerspielen und weitere 2 Stunden mit Streamingdiensten. Diese exzessive Nutzung sieht er als Nährboden für Verhaltenssucht und damit verbundene Risiken.

Neben der Forderung nach Altersbeschränkungen richtet der Suchtbeauftragte auch Kritik an der Teillegalisierung von Cannabis. Er warnt vor dem Missbrauch dieser Substanz im Freizeitkonsum und betont die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Jugendlichen.

Ein weiteres alarmierendes Thema, das Streeck anspricht, ist die steigende Verbreitung von synthetischen Opioiden in Deutschland. Insbesondere warnt er vor Substanzen wie Nitazene, die aufgrund ihrer hohen Potenz und der tödlichen Risiken bereits bei geringer Dosierung eine ernste Gefahr darstellen.

In seinen Schlussfolgerungen unterstreicht Streeck die Bedeutung von Medienkompetenz in Schulen sowie der Elternverantwortung im Umgang mit Medienkonsum. Er fordert nachdrücklich präventive Maßnahmen, um die Auswirkungen des Medienkonsums auf Minderjährige einzudämmen. Darüber hinaus betont er die Notwendigkeit einer Überprüfung der Cannabis-Legalisierung und warnt vor den Gefahren der zunehmenden Verbreitung gefährlicher synthetischer Opioiden.

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