Seit dem 6. Februar gilt in der Susannastraße im Wiesbadener Stadtteil Igstadt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Die Entscheidung sei nach einer rechtlichen Prüfung und auf Wunsch des örtlichen Ortsbeirats getroffen worden, teilte das Verkehrsdezernat mit. Ziel der Maßnahme ist nach Angaben der Verwaltung die Verringerung von Verkehrslärm und der Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner.
Prüfung und Begründung
Das Umweltamt habe umfangreiche Lärmberechnungen vorgenommen, die dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren entsprechen und die Notwendigkeit einer Reduzierung der Geschwindigkeit bestätigt hätten, heißt es aus dem Dezernat. Verkehrsdezernent Andreas Kowol wird mit den Worten zitiert, die Maßnahme sei rechtlich geprüft und umgesetzt worden, um die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen. Er betonte, dort wo Menschen wohnen, schlafen oder Kinder sich aufhalten, bestehe ein Anspruch auf ein gesundes und sicheres Lebensumfeld.
Nach Angaben der Verwaltung sollen Maßnahmen zum Lärmschutz tags und nachts greifen, wenn die Grenzwerte überschritten sind.
Weitere geplante Maßnahmen in Wiesbaden
Das Verkehrsdezernat kündigte an, Anfragen von Ortsbeiräten und Bevölkerung hinsichtlich Geschwindigkeitsbegrenzungen an weiteren Hauptverkehrsstraßen mit Wohnbebauung künftig umzusetzen. Betroffene Straßen und Abschnitte sind demnach:
Nauroder Straße B455 Hausnummern von 59 bis 132 im Stadtteil Bierstadt.
Barbarossastraße und Wandersmannstraße Hausnummern von 38 bis 54 im Stadtteil Erbenheim.
Straße der Republik, Rathausstraße und Stettiner Straße im Stadtteil Biebrich.
Wiesbadener Straße im Stadtteil Kastel.
Westend und Bleichstraße sowie Zietenring im Westend.
Frankfurter Straße Hausnummern von 19 bis 31 beziehungsweise von 17 bis 40 im Stadtteil Südost.
Erich Ollenhauer Straße im Bereich Dotzheim Mitte bis zur Willi Werner Straße.
Unabhängig davon sollen Tempo 30 Zonen in reinen Wohngebieten sowie Temporeduzierungen vor Schulen und Kindertagesstätten geprüft und umgesetzt werden, sofern Ortsbeiräte dies wünschen und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

