In München wurden drei Syrer aufgrund von Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen verurteilt. Die Verhandlung beleuchtete ihre Rolle im Kampf gegen das Assad-Regime und ihre Verbindung zum Islamischen Staat.
Die Angeklagten, von denen zwei zu Haftstrafen verurteilt wurden, waren in den 2010er-Jahren aktiv an den Aktionen gegen das Assad-Regime beteiligt. Sie gehörten einer bewaffneten Rebellengruppe an, die sich später dem Islamischen Staat anschloss. Die Anklage legte diesen Männern Kriegsverbrechen zur Last, einschließlich der Anführung militärischer Operationen und ihrer ideologischen Ausrichtung.
Nach der militärischen Niederlage des Islamischen Staates flohen die Angeklagten nach Deutschland. Die Gerichtsentscheidung unterstreicht, dass der Freiheitskampf keine Rechtfertigung für terroristische Aktivitäten darstellt. Es wurde betont, dass bewaffneter Widerstand gegen reguläre Truppen nicht legitimiert ist und die Grausamkeit des Islamischen Staates als Terrororganisation hervorgehoben wurde.
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