Dienstag, 24.03.2026

Sperrzone II wegen Afrikanischer Schweinepest verlängert ohne neue Auflagen

Empfohlen

redaktion
redaktionhttps://taunus-anzeiger.de
Nah dran am Taunus – nah dran am Leben.

Die Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest für die Sperrzone II wurde verlängert und gilt seit Samstag, 21. März. Inhaltlich bleiben die bestehenden Regelungen unverändert. Die Verlängerung begründet die zuständige Stelle damit, dass die bisherige Verfügung ausläuft, die Seuchenlage aber weiterhin Maßnahmen zur Bekämpfung erforderlich macht.

Verlängerung ohne Änderungen

Mit dem Inkrafttreten der verlängerten Allgemeinverfügung ändern sich demnach vorerst weder die Auflagen noch die Verbote in Sperrzone II. Wer in dem Bereich lebt oder arbeitet soll weiterhin die bisherigen Bestimmungen beachten.

Begründung und Folgen

Als Begründung für die Verlängerung wird die anhaltende Seuchenlage angegeben. Da die frühere Allgemeinverfügung ausläuft, sei eine Fortführung der Maßnahmen notwendig, um die ASP weiter einzudämmen.

Sperrzone I bleibt ebenfalls bestehen

Parallel bleibt die Allgemeinverfügung für Sperrzone I unverändert in Kraft. Auch dort ergeben sich nach Angaben der Behörde vorerst keine Änderungen für die genannten Gruppen. Damit gelten in beiden Sperrzonen die bisherigen Einschränkungen fort, bis weitere Entscheidungen getroffen werden.

Weiterlesen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Aktuelles