Montag, 20.10.2025

Kassenärzte Verbandschef fordert: Krankschreibung erst ab dem vierten oder fünften Tag

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Der Verbandschef der deutschen Kassenärzte hat eine wichtige Forderung in Bezug auf die Krankschreibung vorgebracht. Er plädiert dafür, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten oder fünften Tag ausgestellt werden sollte. Diese Maßnahme zielt darauf ab, unnötige Arztbesuche zu vermeiden und damit das Gesundheitssystem zu entlasten.

Nach dem Vorschlag des Verbandschefs soll die Krankschreibung erst ab dem vierten oder fünften Tag gelten. Diese Änderung könnte dazu beitragen, rund 100 Millionen Euro im Gesundheitswesen einzusparen, da unnötige Arztbesuche reduziert werden könnten. Aktuell ist es Arbeitgebern bereits nach drei Tagen möglich, eine Krankschreibung zu verlangen, wobei rund 35 Prozent der jährlich ausgestellten Krankschreibungen eine Dauer von maximal drei Tagen haben.

Durch die vorgeschlagene Änderung könnten beachtliche 1,4 Millionen Arbeitsstunden und ebenso 100 Millionen Euro eingespart werden. Der Verbandschef betont die Bedeutung einer generellen Krankschreibung erst ab dem vierten oder fünften Tag, um die Relevanz des ärztlichen Attestes zu unterstreichen und unnötige Arztbesuche zu reduzieren. Eine potenzielle Umsetzung dieser Maßnahme hätte somit das Potenzial, das Gesundheitssystem erheblich zu entlasten.

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