Eine IS-Rückkehrerin, die eine Jesidin als Sklavin gehalten und misshandelt hat, wurde zu mehr als neun Jahren Haft verurteilt. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss die Länge der Strafe neu verhandelt werden.
Nadine K. wurde ursprünglich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Im Jahr 2014 reiste sie nach Syrien und den Irak, um sich dem IS anzuschließen. Dort unterstützte sie den IS durch Haushaltsführung und die Versklavung einer jesidischen Frau. Der Bundesgerichtshof bestätigte ihre Beihilfe zur Versklavung und zur Vergewaltigung der Jesidin.
Der Bundesgerichtshof änderte den Schuldspruch teilweise ab und stellte fest, dass Nadine K.’s Beteiligung am Völkermord nicht erwiesen ist. Das Oberlandesgericht Koblenz ist nun dazu aufgefordert, erneut über das Strafmaß für Nadine K. zu entscheiden.

